
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, erteilten Auf- und Verträge über Leistungen gleich welcher Art der Knowbie Communication GmbH, nachfolgend in Kurzform „Knowbie“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen jeder Art des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von Knowbie vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich gesondert anerkannt worden sind.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen Knowbie und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und zwar in ihrer jeweils bekannten Fassung, ohne dass es jedes Mal einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehungserklärung durch den Kunden bedarf.
1.4
Knowbie erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Unternehmensberatung, Strategie- und Markenberatung, Kommunikation, Werbung, Marketing, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungs-beschreibungen von Knowbie.
1.5
Die Angebote von Knowbie sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Der Vertragsschluss mit Knowbie erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von Knowbie unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung. Die Auftragserteilung kann vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist Knowbie nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.6
Im Rahmen einer Treuebindung verpflichtet sich Knowbie gegenüber dem Kunden zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch Knowbie. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.
2. Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde hat Knowbie alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt Knowbie zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
2.2
Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird Knowbie von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Knowbie hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
2.3
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt Knowbie insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
2.4
Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von Knowbie integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als Knowbie vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
2.5
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Knowbie erteilen.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.
3.2
Sofern an den im Rahmen des Vertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen von Knowbie Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt.
3.3
Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Knowbie.
3.4
Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Knowbie und ist gesondert zu honorieren.
3.5
Die Leistungsergebnisse von Knowbie dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung von Knowbie.
3.6
Über den Umfang der Nutzung steht Knowbie ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Knowbie ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2
Knowbie ist berechtigt, Teilabrechnungen der vereinbarten Vergütung sowie möglicher vereinbarter Fremdkosten wie folgt zu stellen: 2/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Knowbie verfügbar sein.
4.3
Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden Knowbie alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von Knowbie über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
4.4
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis dato durch Knowbie erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 35 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
4.5
Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich Knowbie ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Leistungen zu stoppen oder auszusetzen oder Daten und bereits produzierte Werke vom Kunden in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
4.6
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise sind in EURO und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1
Knowbie haftet bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden ohne jegliche Einschränkung. Im Übrigen haftet Knowbie für Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder etwaig übernommener Garantien oder sonstiger Zusicherungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5.2
Die Haftung von Knowbie ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und insoweit auf max. € 20.000,00 pro Schadensfall beschränkt, es sei denn dies würde dem Vertragszweck im Einzelfall entgegenstehen.
5.3
Knowbie haftet ferner nicht für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, vereitelte Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden, es sei denn, dies widerspricht im Einzelfall dem Vertragszweck.
5.4
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von Knowbie erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält Knowbie insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
6. Verwertungsgesellschaften
6.1
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von Knowbie verauslagt, hat der Kunde diese Knowbie zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
7. Leistungen Dritter
7.1
Knowbie ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. Knowbie zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat
8. Media-Planung und Media-Durchführung
8.1
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt Knowbie nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch. Einen werblichen Erfolg schuldet Knowbie dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
8.2
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Knowbie berechtigt, Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet Knowbie nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.
9. Geheimhaltung
9.1
Knowbie verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die Knowbie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
9.2
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Knowbie oder im Auftrag von Knowbie handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann
10. Kennzeichnung und Werbung
10.1
Knowbie darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen.
Ebenso darf Knowbie den Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen.
10.2
Der Kunde räumt Knowbie zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.
10.3
Die Rechte nach 11.1 und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.
11. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
11.1
Knowbie behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
12.1
Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 4 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Knowbie unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
13.2
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Knowbie ist der Gerichtsstand Hennef. Knowbie ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
13.3
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
13.4
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sinngemäß Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Stand 01.08.2021